Rechtsanwältin Astrid Linnecken-Grimm, Fachanwältin für Steuerrecht, berät seit vielen Jahren Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte und medizinische Einrichtungen in sämtlichen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um ihre Berufsausübung. Ihre besonderen Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht und Medizinrecht, wobei sie diese stets aus betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Perspektive betrachtet.
Durch ihre interdisziplinäre Expertise profitieren Mandantinnen und Mandanten von einer ganzheitlichen Beratung, die rechtliche Sicherheit mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet. In unserer Kanzlei Linnecken & Partner Steuerberater, Rechtsanwältin in Wentorf bei Hamburg bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung – persönlich, kompetent und mit einem tiefen Verständnis für die besonderen Herausforderungen der Heilberufe.
Wir sind spezialisiert auf das Gesellschaftsrecht für Heilberufe und begleiten Sie in allen Phasen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Dazu gehören die Praxisgründung sowie die rechtssichere Gestaltung von Praxisgemeinschaften und Kooperationen. Wir beraten Sie bei der vertraglichen Umsetzung zahnärztlicher Zusammenarbeit, beim Aufbau (überörtlicher) Berufsausübungsgemeinschaften (Gemeinschaftspraxen) und bei der Gründung oder Umstrukturierung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZs).
Auch bei der Verhandlung und Erstellung von Praxisübernahmeverträgen stehen wir an Ihrer Seite. Ebenso wichtig ist die Beratung und Gestaltung der Praxisnachfolge, um Ihren Lebenswerk rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich optimal in die Zukunft zu führen.
Neben dem Gesellschaftsrecht zählt das Arbeitsrecht im medizinischen Bereich zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um angestellte Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte, Assistenzkräfte sowie im Rahmen von Jobsharing-Modellen. Durch die Verbindung von arbeitsrechtlicher Fachkenntnis mit fundiertem Wissen im Steuer- und Medizinrecht bieten wir Ihnen praxisgerechte Lösungen, die rechtlich sicher und wirtschaftlich durchdacht sind.
Unsere Mandanten profitieren von unserer Erfahrung in der Vertragsgestaltung, bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei der Entwicklung langfristig tragfähiger Personalstrukturen. Ziel ist es, Ihre Praxis oder Ihr MVZ arbeitsrechtlich stabil und zukunftsfest aufzustellen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verhandlung und Prüfung von Praxismietverträgen sowie in sämtlichen Fragen des Vertrags(zahn)arztrechts. Unsere Beratung umfasst auch die Themen Teilzulassung, Nachbesetzungsverfahren, Ermächtigung und Zweigpraxisgründung, die in der täglichen Praxis von zentraler Bedeutung sind.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Berufsrecht der Heilberufe, bei dem wir Ihnen helfen, rechtliche Risiken zu vermeiden und Ihre berufliche Freiheit zu sichern. Durch die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern innerhalb unserer Partnerschaft Linnecken & Partner bieten wir Ihnen einen echten Mehrwert – eine integrierte Beratung, die Recht, Steuern und Wirtschaft nahtlos miteinander verbindet. Wir betreuen Mandanten aus Wentorf, Reinbek, Bergedorf sowie Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen – engagiert, persönlich und stets mit Blick auf Ihren Erfolg.